Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe verabschiedet, in der sie die Anforderungen an die Verfahren zum Versand und zur Entgegennahme von E-Mails dargelegt hat. Diese basiert auf den Vorgaben der Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25 und 32 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Werden E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten oder aus denen sich Informationen über natürliche Personen ableiten lassen, nicht verschlüsselt, besteht das Risiko, dass unbefugte Personen mitlesen. Dies stellt eine Datenschutzverletzung i.S.d. Art. 33 DSGVO dar. Um dies abzuwenden sollten solche E-Mails standardmäßig verschlüsselt werden.
Inanspruchnahme von E-Mail-Diensteanbietern
Öffentliche E-Mail-Diensteanbieter müssen zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität die Anforderungen der Technischen Richtlinie „Sicherer E-Mail-Transport“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI TR-03108-1) einhalten.
Bei Inanspruchnahme öffentlicher E-Mail-Diensteanbieter müssen Verantwortliche sicherstellen, dass die Diensteanbieter hinreichende Garantien für die Einhaltung der Anforderungen aus der DSGVO und insbesondere der genannten Technischen Richtlinie bieten. Dies umfasst auch die sichere Anbindung eigener Systeme und Endgeräte an die Diensteanbieter.
Außerdem müssen die Verantwortlichen das Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen, das sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt, abschätzen. Entsprechend der Einordnung des Risikos als normal oder hoch, müssen ggf. zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Entgegennahme von personenbezogenen Daten
Nimmt der Verantwortliche per E-Mail gezielt personenbezogene Daten entgegen, muss er folgende Anforderungen erfüllen:
Bei einem normalen Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen muss der Verantwortliche den sicheren Empfang der E-Mails über einen verschlüsselten Kanal sicherstellen. Der Empfangsserver muss mindestens den Aufbau von TLS-Verbindungen (direkt per SMTPS oder nach Erhalt eines STARTTLS-Befehls über SMTP) ermöglichen und darf ausschließlich die in der TR 02102-2 aufgeführten Algorithmen verwenden.
Bei einem hohen Risiko muss der Verantwortliche eine qualifizierte Transportverschlüsselung und den Empfang von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten ermöglichen. Außerdem muss er bestehende (PGP- oder S/MIME-) Signaturen qualifiziert prüfen.
Versand von E-Mails
Stellt der Bruch der Vertraulichkeit beim Versand von E-Mails mit personenbezogenen Daten ein normales Risiko für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen dar, muss der Verantwortliche eine obligatorische Transportverschlüsselung sicherstellen und sollte sich an der Technischen Richtlinie „Sicherer E-Mail-Transport“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI TR-03108-1) orientieren.
Bei einem hohen Risiko muss der Verantwortliche eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine qualifizierte Transportverschlüsselung sicherstellen. Ggf. kann auf einzelne Anforderungen verzichtet werden, dies hängt jedoch von den bestehenden Risiken, der konkreten Ausgestaltung des Übertragungsweges und kompensierenden Maßnahmen ab.
Ist der Verantwortliche gemäß § 203 StGB zur Geheimhaltung von Kommunikationsinhalten verpflichtet, muss zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen zwingend eine Verschlüsselung vorgenommen werden, sodass nur diejenigen, an die die Inhalte der Nachrichten offenbart werden dürfen, eine Entschlüsselung vornehmen können.
Verschlüsselungs- und Signaturverfahren
Die folgenden Verschlüsselungs- und Signaturverfahren kommen dabei in Betracht:
Eine Transportverschlüsselung ist das Mindestmaß, das zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Hierdurch wird das normale Risiko, das sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt, bereits ausreichend gemindert.
Durch eine obligatorische Transportverschlüsselung soll eine unverschlüsselte Übermittlung der Nachrichten ausgeschlossen werden. Dabei sind die Anforderungen der Technischen Richtlinie „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI TR-02102-2) zu erfüllen sind.
Durch eine qualifizierte Transportverschlüsselung wird ein ausreichender Schutz gegen aktive Angriffe von Dritten in den Netzverkehr gewährleistet.
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit den Verfahren S/MIME und OpenPGP gewährt den durchgreifendsten Schutz der Vertraulichkeit der Inhaltsdaten. Neben dem Transportweg wird auch die Zwischenspeicherung und -verarbeitung auf den an der Übermittlung beteiligten Server geschützt.
Eine Signatur mit dem S/MIME- oder OpenPGP-Verfahren ermöglicht einen nachhaltigen Schutz der Integrität der E-Mail-Inhalte gegen unbefugte Beeinträchtigung. Der Schutz umfasst neben dem Transportweg auch die Zwischenspeicherung und -verarbeitung auf den an der Übermittlung beteiligten Servern.
Fazit
Eine E-Mail-Verschlüsselung ist daher als technische und organisatorische Maßnahme i.S.d. Art. 32 DSGVO vorzunehmen, wobei die Verschlüsselungs- und Signaturverfahren dem entsprechenden Risiko angepasst werden müssen.
Falls Sie hierbei Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz
Der Einsatz von WhatsApp wird von den Aufsichtsbehörden nach wie vor als kritisch eingestuft, weswegen diese in Unternehmen davon abraten. Wir haben uns nach datenschutzfreundlichen Alternativen zu WhatsApp umgesehen und Informationen der nachfolgenden Messengerdienste zu ihren Funktionen und den Angaben der Betreiber zum Datenschutz zusammengefasst.
Threema Work
Threema Work ist ein Messengerdienst aus der Schweiz, der speziell auf die Nutzung in Unternehmen zugeschnitten ist. Threema Work ist eigenen Angaben zufolge DSGVO-konform.
Bei Threema Work müssen keine personenbezogenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse oder Handynummer) angegeben werden und es kann ohne Zugriff auf das Adressbuch genutzt werden. Es wird lediglich eine zufällig generierte ID vergeben (sog. Threema-ID), unter der man anderen Nutzern angezeigt wird. Man kann jedoch seinen eigenen Namen angeben. E-Mail-Adressen und Telefonnummern des lokalen Adressbuchs können zum Abgleich anonymisiert („gehasht“) an Threema übermittelt werden und werden umgehend wieder von den Servern gelöscht.
Die gesamte Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und auch die auf dem Endgerät gespeicherten Chats und Medien sind mit AES-256 (256 Bit Schlüssellänge unter Android) verschlüsselt.
Auch seitens der Aufsichtsbehörden wird Threema als gute Alternative empfohlen.
Signal
Bei Signal muss der Nutzer die eigene Telefonnummer und einen Nutzernamen angeben. Als Nutzername ist aber auch ein Pseudonym ausreichend. Man kann Signal Zugriff auf das Adressbuch gewähren, damit andere Signal-Nutzer angezeigt werden, oder die Telefonnummern händisch eingeben. Beim Abgleich mit dem Adressbuch werden die Kontakte anonymisiert und danach wieder von den Servern gelöscht.
Die Chats sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Signal ist Open Source, d.h. die Software ist transparent und kann überprüft werden. Das Unternehmen sitzt in den USA.
Seit Februar 2020 ist Signal die empfohlene Anwendung für öffentliches Instant-Messaging in der Europäischen Kommission.
Hoccer
Bei Hoccer, einem Messengerdienst aus Deutschland, müssen keine personenbezogenen Daten (wie z.B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Dem Nutzer wird eine zufällige Identifikationsnummer zugewiesen durch die er sich mit anderen Nutzern verbinden kann, Hoccer kann also anonym genutzt werden. Hoccer greift auch nicht auf das Adressbuch zu. Alle Informationen werden verschlüsselt an deutsche Server übermittelt und danach gelöscht.
Es ist jedoch unklar, ob Hoccer weiterentwickelt wird, da die aktuelle Version aus dem Jahr 2018 (Android) bzw. 2017 (iOS) stammt. Unter diesem Gesichtspunkt können wir Ihnen die Nutzung von Hoccer momentan nur eingeschränkt empfehlen.
Wire Enterprise
Wire Enterprise ist ein Dienst, der speziell auf die Kommunikation in Unternehmen zugeschnitten ist. Zur Anmeldung muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden, ein Zugriff auf das Adressbuch ist nicht erforderlich. Neben der Nutzung des Messenger-Dienstes besteht auch die Möglichkeit, über VoIP zu telefonieren. Wire kann sowohl auf Smartphones, Tablets als auch auf Desktop-Geräten genutzt werden.
Die gesamte Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Wire ist Open Source, d.h. die Software ist transparent und kann überprüft werden. Das Unternehmen sitzt in der Schweiz und hat seine Server in der EU.
ginlo Business
ginlo Business ist eine Version des Messenger-Dienstes für Unternehmen, die auch auf Desktop-Geräten genutzt werden kann. Es können Einzel- oder Gruppenchats und Channels für eine unternehmensweite Kommunikation erstellt werden. Die Chats sind auf bis zu 10 Geräten gleichzeitig verfügbar. Die gesamte Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und die Serverstandorte in Deutschland sind mit ISO 27001 zertifiziert.
Beekeeper
Der Messengerdienst Beekeeper richtet sich speziell an Unternehmen. Für die Anmeldung ist keine E-Mail-Adresse erforderlich, es ist eine einfache Anmeldung über QR-Codes möglich. Beekeeper kann sowohl auf mobilen Endgeräten als auch auf Desktop-Geräten genutzt werden.
Dokumente, Links und Bilder können einfach gespeichert und freigegeben werden, es können News Streams eingerichtet werden und Mitarbeiterumfragen durchgeführt werden. Der Dienst arbeitet mit ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren.
Fazit
Es gibt einige datenschutzfreundliche Messengerdienste auf dem Markt, die sich für den Einsatz im Unternehmen eignen. Eine vollständige datenschutzrechtliche Prüfung kann und soll dieses Merkblatt aber nicht ersetzen. Binden Sie bei der Einführung immer den Datenschutzbeauftragten mit ein.
Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz