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BETRIEBSRÄTEMODERNISIERUNGSGESETZ – Arbeitgeber ist für die Datenverarbeitung verantwortlich

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, welches die Betriebsratswahlen und die Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt fördern möchte, ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht neben einigen anderen Regelungen vor, dass der Arbeitgeber für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat datenschutzrechtlich verantwortlich ist, wenn er die Beschäftigtendaten zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit als Betriebsrat liegenden Aufgaben verarbeitet.

Folglich ist der Datenschutzbeauftragte des Arbeitgebers nun auch für die Datenverarbeitung des Betriebsrats zuständig. Dies war in der Vergangenheit heftig umstritten und eine Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers wurde vor allem seitens der Betriebsräte häufig verneint. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die Zuständigkeit nun gesetzlich geklärt.

Sensibilisieren Sie dahingehend Ihren Betriebsrat. Der Datenschutzbeauftragte wird dessen Arbeit in Zukunft intensiv kontrollieren müssen.

Dr. Bettina Kraft

Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz

Volljuristin

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