skip to Main Content

Datenschutz & IT-Forensik

Sobald in einem Unternehmen oder einer Behörde eine Verletzung der Informationssicherheit vorliegt, kann es erforderlich sein, eine IT-forensische Untersuchung einzuleiten. Für das methodische Vorgehen derartiger Analysen bestehen zahlreiche Anforderungen, insbesondere zum Datenschutz. Wichtig ist aber auch, die Nachweispflichten im Blick zu haben.

Nachweispflichten bei IT-forensischen Untersuchungen

Zu jedem Zeitpunkt muss die mit der Durchführung der IT-forensischen Untersuchung beauftragte Stelle nachweisen können, dass die analysierten Datenbestände (inkl. Metadaten!) nicht manipuliert wurden bzw. werden konnten. Daher sichert diese Stelle stets zu Beginn Ihrer Tätigkeit relevante Datenbestände in einer Form (üblicherweise mittels bitweiser Imagesicherung und Angabe der zugehörigen Hashwerte), die eine Veränderung infolge von Analysearbeiten faktisch ausreichend ausschließt. Bei einer Post-Mortem-Analyse erfolgt die detaillierte IT-forensische Untersuchung im Labor, bei Live-Forensik muss dagegen direkt am System während der Laufzeit gearbeitet werden („Operation am offenen Herzen“). Deshalb werden bei der Live-Forensik vor allem flüchtige Statusdaten (zu Speicherinhalten, Netzwerkverbindungen und laufenden Prozessen) entsprechend (aber ohne Verwendung der üblichen Systembefehle) gesichert.

Jeder einzelne Analyseschritt muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentationen selbst müssen allerdings datensparsam sein und dürfen nur dann personenbezogene bzw. ‑beziehbare Daten angeben, wenn dies für den zu erbringenden Nachweis erforderlich ist. Wenn also beispielsweise bei einem Screenshot ein Personenbezug entbehrlich ist, sind die irrelevanten Stellen, die personenbezogene bzw. ‑beziehbare Daten ausweisen, zu verpixeln. Aus der Dokumentation muss jederzeit zudem ersichtlich sein, dass die durchgeführten Analysen verhältnismäßig waren.

Grundsätzlich sind IT-forensische Untersuchungen ergebnisoffen durchzuführen, so dass sowohl nach belastenden als auch nach entlastenden Belegen zu suchen ist. Ergebnisse durchgeführter IT-forensischer Untersuchungen sind schließlich von dem durchführenden Spezialisten hinsichtlich ihrer Aussagekraft verständlich und für Dritte nachvollziehbar zu bewerten.

DOs and DON’Ts zur IT-Forensik

Zu den absoluten DOs zählen:
  • Vorfall dokumentieren: Was? Wann? Wer? Wie? Wo?
  • Vorfall gemäß Meldewege kommunizieren!
  • Alle Schritte dokumentieren!
  • Keine Daten verändern!
  • Kompetente Beweissicherung einleiten
Zu den absoluten DON’Ts zählen dagegen:
  • NIEMALS den Vorfall außerhalb der Meldewege kommunizieren
  • KEINE direkte Information des/der Betroffenen oder Verursachers
  • KEIN vorschnelles Abschalten von Systemen
  • KEIN zu langes Abwarten vor der Analyse
  • KEIN Zerstören von Beweisen durch gut gemeinte, aber unqualifizierte Handlungen

Bernhard C. Witt
Dipl.-Inf., Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit
bcwitt@it-sec.de

Back To Top