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Datenschutzkonferenz legt Regelung zur Einwilligung bei Cookies neu aus

Cookies sind kurze Textinformationen, die beim Besuch von Webseiten auf dem PC oder Smartphone platziert werden, um beispielsweise Einstellungen der Internetseiten, den Login-Status oder den Inhalt des Einkaufswagens in Online-Shops zu speichern. Diese sogenannten funktionalen Cookies sind in der Regel durch das berechtigte Interesse des Webseiten-Betreibers rechtlich abgedeckt.

Daneben gibt es Tracking-Cookies, die Betreibern von Webseiten dazu dienen, Benutzerprofile zu erstellen. Datenschutzrechtlich waren Tracking Cookies bereits relevant. Gemäß 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) waren Nutzer nach dem Opt-Out-Prinzip lediglich über ihr Widerspruchsrecht zu informieren. In der Regel wurde dies durch einen Datenschutzhinweis auf der Webseite oder durch das Einblenden eines Cookie-Banners beim Aufruf der Webseite umgesetzt.

Mit ihrem Positionspapier vom 26.04.2018 bewertet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die rechtliche Situation völlig neu. Die Wirksamkeit des Telemediengesetzes im Bereich des Datenschutzes wird darin klar hinter die DSGVO gestellt.

Die DSK formuliert im genannten Positionspapier im Hinblick auf Cookies Folgendes: „Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen (…) bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.“

Das Positionspapier in Gänze können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Technik/Inhalt/TechnikundOrganisation/Inhalt/Zur-Anwendbarkeit-des-TMG-fuer-nicht-oeffentliche-Stellen-ab-dem-25_-Mai-2018/Positionsbestimmung-TMG.pdf

Daher gilt nun bereits ab 25.05.2018 und nicht erst mit Einführung der für das Jahr 2019 erwarteten neuen ePrivacy-Verordnung, dass erst durch einen aktiven Klick des Webseitenbesuchers auf ein entsprechendes Feld im Banner („Ich stimme zu“) sämtliche Cookies aktiviert werden. Webseiten sollten also dringend auf technisch notwendige Cookies reduziert werden, für die es ein berechtigtes Interesse geben kann. Für alle anderen Cookies muss die ausdrückliche und aktive Einwilligung durch den Webseiten-Besucher erteilt werden.

L. Fuchs
Beraterin für Datenschutz

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