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EuGH-Urteil: Websites müssen über Like-Button informieren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 über die Konsequenzen einer Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf der Website entschieden. Seitenbetreiber müssen die Nutzer in diesem Fall informieren und deren Einwilligung einholen.

 

Schon lange findet man den Like-Button als Social-Media-Plugin auch auf Webseiten außerhalb von Facebook. Die Seitenbesucher können dadurch ihre Meinung kundtun und Inhalte schnell und unkompliziert auf Facebook teilen.

 

Das Problem am Like-Button ist, dass die Website, auf der er eingebunden ist, Daten an Facebook überträgt – und zwar mit Öffnen der Website und unabhängig davon, ob der Like-Button betätigt wird oder man überhaupt bei Facebook angemeldet oder registriert ist. Zu diesen Daten gehören z.B. die IP-Adresse und Cookies.

 

Der EuGH hat sich nun mit der Frage beschäftigt, wer für den Like-Button verantwortlich ist, und hat sich – ähnlich wie bei seiner Entscheidung zu Facebook-Fanpage-Betreibern – für eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem Webseitenbetreiber entschieden. Denn der Seitenbetreiber und Facebook entscheiden auch gemeinsam über die Mittel und Zwecke des Datentransfers. Dies gilt allerdings nur für die Erhebung und Übermittlung der Daten an Facebook, nicht jedoch für die spätere Datenverarbeitung durch Facebook.

 

Konsequenz dieses Urteils ist, dass die Webseitenbetreiber die Seitenbesucher hinsichtlich dieser Datenerhebung und -übermittlung informieren und deren Einwilligung diesbezüglich einholen müssen. Dies kann beispielsweise durch ein Pop-Up geschehen, das auf die Datenschutzerklärung verweist und in dem die Seitenbesucher explizit die Social-Media-Funktionen aktivieren können.

 

Auch andere Anbeiter, wie z.B. Google, Twitter oder Pinterest, bieten solche Social Plugins an. Aufgrund des EuGH-Urteils sollten auch in diesen Fällen die Seitenbesucher entsprechend informiert und deren Einwilligung eingeholt werden. Andere Plugins, die ähnlich funktionieren, z.B. von Werbeanbietern, dürften davon ebenfalls betroffen sein.

 

Julia Eisenacher
Juristin (Univ.)
Consultant für Datenschutz

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