skip to Main Content

Facebook Custom Audience

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte bereits 2017 allgemeine Hinweise und Anforderungen für Unternehmen zum Einsatz von Facebook Custom Audience herausgegeben.Am 8. Mai 2018 erging nun fast unbeobachtet ein Urteil des Landgerichts Bayreuth (Az.: B 1 S 18.105). Danach ist Custom Audiences von Facebook datenschutzwidrig.

Wie funktioniert Custom Audience?

Das nutzende Unternehmen erstellt zum Beispiel eine eigene Kundenliste (z.B. mit Name, Wohnort und E-Mailadresse) und lädt diese Kundenliste im eigenen Facebook-Konto hoch. Facebook gleicht diese Liste dann mit den Profilen der Facebook-Nutzer ab und man kann so Werbung zielgenau steuern. Auch werden teilweise Facebook-Pixel verwendet indem ein unsichtbares Facebook-Pixel auf der Webseite eingebunden wird. Mit diesem kann dann das Online-Verhalten der Webseiten-Besucher analysiert werden.Allerdings ist grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur zulässig, wenn die betroffene Person vorher eingewilligt hat. Bei Facebook Custom Audience wird aktuell nicht überprüft, ob diese Einwilligung vorliegt.

Fazit:

In jedem Fall müssen Unternehmen bei Verwendung von Custom Audience Einwilligungserklärungen für die Datenverarbeitung einholen und in der Datenschutzerklärung umfassend über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informieren sowie eine Widerrufsmöglichkeit anbieten. Es wird für Unternehmen die Facebook Custom Audience verwenden, komplizierter. Unternehmen sollten auf jeden Fall die jüngst ergangenen Entscheidungen zu Facebook berücksichtigen.

Dr. Bettina Kraft

Senior Consultant für Datenschutz

Teamleitung/Volljuristin

Back To Top