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H & M: „Datenschutz ist uns sehr wichtig.“

So ist es zumindest in der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu lesen.

Es bleibt zu hoffen, dass zumindest die Daten der Webseitenbesucher geschützt sind, den aktuellen Medienberichten zufolge scheint dies für die Mitarbeiterdaten nicht ganz zuzutreffen. Zumindest hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da sich der Verdacht massiver Verstöße gegen die Rechte der Beschäftigten erhärtet hat.

In einem exklusiven Interview mit der FAZ sprach Herr Caspar von systematischen Aufzeichnungen, die von Vorgesetzten über deren Mitarbeiter detailliert erstellt worden seien. Dabei wurden angeblich auch gesundheitliche Diagnosen, privaten Streitigkeiten oder Urlaubserlebnisse der Mitarbeiter festgehalten. Diese Informationen stammten aus offiziellen Gesprächen einerseits, seien aber auch mit „privat gewonnenen Informationen“ etwa aus Plauderrunden oder während Raucherpausen angereichert worden.

Dem Unternehmen H&M droht bei einem festgestellten Verstoß ein Bußgeld, welches sich am Umsatz des Konzerns orientiert. Nach eigenen Angaben lag dieser im Jahr 2018 bei 3,14 Milliarden Euro. Nach dem erst im November 2019 durch die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlichten Bußgeldkonzept würde der Tagessatz für ein Bußgeld damit bei 8,7 Millionen Euro liegen. Dieser Tagessatz wäre dann – je nach Verstoß – mit einem Faktor zwischen 1 und 14,4, je nach Schwere des Verstoßes, zu multiplizieren. Falls die Daten sich wie behauptet tatsächlich ungeschützt und unverschlüsselt auf einem internen Laufwerk befanden, dürfte dies auch bei der Festlegung des Tagessatzes und damit bei der Festlegung des Bußgelds eine große Rolle spielen.

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten und ein Millionenbußgeld verhängt werden, würde sich wieder einmal zeigen, dass es sich auch finanziell lohnt, den Datenschutz tatsächlich wichtig zu nehmen und schon im Vorhinein für einen ordnungsgemäßen Umgang mit den im Unternehmen vorhandenen personenbezogenen Daten zu sorgen. Die rechtzeitige Beauftragung von Datenschutzexperten und die notwendige Umsetzung der Vorgaben der DSGVO wäre mit Sicherheit günstiger gekommen.

C. Lürmann

Rechtsanwältin

Consultant für Datenschutz

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