skip to Main Content

Home-Office wird immer beliebter!

Sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern wird das Home-Office immer beliebter. Es bringt sehr viele Vorteile für beide Seiten mit sich! Jedoch sollte aus datenschutzrechtlicher Sicht so einiges beachtet werden. Um nur ein paar Punkte zu nennen, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Sachen Datenschutz zusammenarbeiten und folgende Vorgaben beachten:

  • Der zur Verfügung gestellte PC/Notebook ist in einem von den anderen Wohnungsräumen klar separierten Arbeitszimmer aufzustellen, wobei das Arbeitszimmer verschließbar sein muss.
  • Der Bildschirm ist so aufzustellen, dass keine unbefugte Einsichtnahme (weder im Zuge des Betretens des betreffenden Arbeitszimmers noch durch Beobachtung durch etwaige Fenster) stattfinden kann.
  • Ordnungsgemäße Entsorgung datenschutzrelevanter Datenträger und Unterlagen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
  • Sollten Unterlagen mit Daten, die dem Datengeheimnis unterliegen, am häuslichen Arbeitsplatz bearbeitet werden, dürfen diese außerhalb der Telearbeit ausschließlich in verschließbaren Behältnissen gelagert werden. Dies gilt auch für den Transport von Unterlagen zwischen Dienststelle und häuslichem Arbeitsplatz.
  • Die mit Telearbeit betrauten Mitarbeiter haben für ihre betriebliche Tätigkeit im Home-Office ausschließlich IT-Komponenten (Hardware und Software) vom Arbeitgeber einzusetzen und dürfen an den Einstellungen keine Änderungen vornehmen sowie keine weiteren IT-Komponenten anschließen.
  • Auf dem PC/Notebook ist ein aktueller Virenscanner zu installieren.
  • Die Zugangs- und Zugriffspassworte sind unter Einhaltung der Komplexitätsvorschriften nach 90 Tagen zu ändern.
  • Die Bildschirmsperre wird bei einer fehlenden Aktivität von 5 Minuten automatisch aktiviert und darf nur gegen entsprechende Authentifizierung (Passworteingabe) aufgehoben werden.

Damit Ihnen datenschutzrechtlich auch im Home-Office nichts anbrennt, sollten Sie einheitliche Regelungen implementieren und diese auch regelmäßig kontrollieren. Andernfalls machen Sie sich schnell haftbar, wenn im Home-Office Datenpannen passieren. Dies kann mit In-Kraft-Treten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 richtig teuer werden.

Dr. Bettina Kraft
Beraterin für Datenschutz
Justiziarin

Back To Top