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Menschenrechte – verletzt durch Facebook, Google & Co.?

Selbst für Amnesty sind Facebook, Google & Co. mittlerweile ein großes Thema.

 

In einem entsprechenden Bericht kritisiert Amnesty, dass sich diese Unternehmen mit ihren Plattformen und Diensten in fast jeden Winkel des digitalen Lebens von Menschen eingeschlichen haben.

 

Mehr als 4 Milliarden Menschen kommunizieren fast tagtäglich über das Internet, beruflich oder privat, sie verabreden und „versammeln“ sich dort. Die dabei notwendigen Dienste und Werkzeuge (Web-Browser, Suchmaschinen, Messenger-Dienste, Social-Media- und Video-Plattformen, Cloud-Speicher, Smart Speaker etc.), erhalten sie von den sog. Internet-Giganten. Im Gegenzug erlauben die Nutzer, dass ihre Daten und damit ihre Kommunikation stetig überwacht wird.

 

Sogar Personen, die ihre Dienste gar nicht nutzen, sind vor der Erfassung ihrer Daten nicht sicher, bspw. weil sie in den Kontaktverzeichnissen der Nutzer auftauchen oder auf Websites surfen, wo Tracking-Software implementiert ist.

 

Dabei werden nicht nur Daten über den einzelnen Menschen gesammelt, sondern auch von allen Seiten zusammengeführt, angereichert und algorithmisch ausgewertet. Dadurch sichern sich die Unternehmen gegenüber dem einzelnen Menschen eine informationsasymmetrische Machtposition, an der auch andere gerne teilhaben möchten und auch tatsächlich teilhaben – Stichwort Cambridge Analytica.

 

Der Bericht fordert daher die Unternehmen auf, die von ihnen verursachten Menschrechtsverletzungen endlich zu beheben. Die Regierungen werden aufgefordert, strengere Gesetze zu schaffen und deren Geltung auch durchzusetzen – denn die Selbstregulierung der Unternehmen hat bisher nur mäßig funktioniert.

 

Fazit: Die Datenschutzgrundverordnung ist da ein erster Schritt. Denn sie gilt auch für Facebook, Google und Co., wenn sie auf dem Markt der EU tätig werden. Allerdings mangelt es oftmals an der Durchsetzung. Entweder geht dies zu Lasten der Unternehmen in der EU, denen es an wirtschaftlichen Alternativen zu den Produkten der Anbieter mangelt, oder zu Lasten der für sie zuständigen Aufsichtsbehörden, die sich teils wohl in Sisyphusarbeit um Lösungsabsprachen im Interesse aller mit den Anbietern bemühen. Dies kann nur verbessert werden, wenn weltweit Regelungen wie in der Datenschutzgrundverordnung gelten würden.

 

S. Kieselmann

 

Beraterin für Datenschutz

 

Dipl.sc.pol.Univ.

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