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Neue Auflage des Ratgebers für Beschäftigtendatenschutz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine neue Auflage des Ratgebers für Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.

Auf 51 Seiten werden seitens der Aufsichtsbehörde den Unternehmen umfangreiche Informationen zum Datenschutz sowie praktische Tipps in konkreten Fällen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Inhalt

 

Schon in der Einleitung über die Entstehungsgeschichte des Arbeitnehmerdatenschutzes finden sich farblich hervorgehobene Praxistipps, welche sich bei der Betrachtung der relevanten Regelungen der DSGVO und des BDSG fortsetzen. Nach Erläuterung der allgemeinen Datenschutzrechtlichen Grundlagen unter Hervorhebung der Informationspflichten werden sodann anhand von 13 verschiedenen, praxisorientierten Fällen häufig vorkommende Fallkonstellationen beispielhaft dargestellt und Lösungswegen sowie die Empfehlungen der Behörde erläutert.

 

Dabei wird auf den empfehlenswerten Abschluss von Betriebsvereinbarungen ebenso hingewiesen, wie auf die Tatsache, dass aufgrund der notwendigen Freiwilligkeit und ihrer jederzeitigen Widerrufbarkeit auf Einwilligungen im Beschäftigungsverhältnis nach Möglichkeit verzichtet werden sollte.

 

Im Rahmen der Vertragsanbahnung mit Bewerbern wird der Umgang mit Bewerberdaten und Background-Checks werden ebenso thematisiert wie die Beantwortung der Anfragen der Bundesnetzagentur. Bei den bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kommt nicht nur der Einsatz von GPS-Trackern in Dienstfahrzeugen und der konzerninterne Datenaustausch zur Sprache. Auch Videoüberwachung und Beschäftigtenumfragen sowie die private Nutzung von beruflichen E-Mail-Accounts stehen im Fokus.

 

Am Ende des Ratgebers wird noch auf die notwendige Datenlöschung verwiesen.

 

Die immer wieder eingestreuten Praxis- und DSGVO-Tipps weisen auf häufig vorkommende Schwachstellen im Umgang mit dem Datenschutz hin, die wir so aus unserer täglichen Erfahrung bestätigen können. In der einen oder anderen Form erkennen wir in jedem Fall die Fragen, die uns von den Personalverantwortlichen in den Unternehmen gestellt werden, wieder. Insgesamt handelt es sich bei dem Dokument um einen lesenswerten und informativen Ratgeber, der insbesondere den Personalverantwortlichen in den Unternehmen empfohlen werden kann.

 

Céline Lürmann

 

Rechtsanwältin

 

Consultant für Datenschutz

 

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