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Unberechtigte Datenabfragen durch öffentliche Stellen

In einer Vielzahl von Gesetzen werden die Aufgaben von Behörden geregelt, die hierzu notwendigerweise die personenbezogenen Daten der Bürger verarbeiten müssen.

 

Umso wichtiger ist es, dass insbesondere Behörden-Mitarbeiter dem Datenschutz einen hohen Stellenwert beimessen, um das Vertrauen in das Verwaltungshandeln nicht zu erschüttern.

 

Dennoch kommt es vor, dass sich einzelne Mitarbeiter dieser Daten auch zu privaten Zwecken bedienen:

 

So rief eine Mitarbeiterin eines Einwohnermeldeamtes vielfach Daten ihr bekannter Personen unbefugt, d.h. ohne dienstliche Veranlassung, ab. Ein Polizeibeamter wiederum nutzte Datenbanken des Kraftfahrbundesamtes sowie der Bundesnetzagentur, um mit einer Person privat Kontakt aufzunehmen.

 

Bekannt wurden die Fälle entweder durch die betroffenen Bürger selbst oder durch entsprechend in den Behörden vorgenommene Schutzmaßnahmen, indem bspw. die Abfragen von Daten(sätzen) protokolliert und die Protokolldaten auf Plausibilität hin ausgewertet wurden.

 

Bei solchen Datenschutzverstößen kann die Aufsichtsbehörde Bußgelder auch gegen diejenigen verhängen, die den Verstoß in eigener Person begangen haben. Im ersten Fall stellte die Aufsichtsbehörde einen Strafantrag, was zu einer Geldstrafe von 4.950 € inkl. Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte. Im anderen Fall verhängte die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld von 1.400 €.

 

S. Kieselmann

 

Beraterin für Datenschutz

 

Dipl.sc.pol.Univ.

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