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Unpersonalisierte Benutzer-Accounts

Bei Anmeldungen an Datenverarbeitungssystemen müssen die Benutzer eindeutig identifiziert und authentisiert werden, um eine ausreichende Vertraulichkeit und Integrität der Daten (Zugangs-, Zugriffs- und Eingabekontrolle), wie es in Art. 32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzlich vorgeschrieben ist, zu gewährleisten. Dies ist mit einem unpersonalisierten Benutzer-Account nicht ohne Weiteres möglich:

  • Bei nicht-personalisierten Benutzerkonten ist es nicht möglich, je nach Aufgabenstellung oder Tätigkeitswechsel, die Zugriffsrechte der einzelnen Benutzer innerhalb des Datenverarbeitungssystems differenziert zu vergeben (Lesen, Ändern, Löschen).
  • Eine Eingabekontrolle kann effektiv nur erfolgen, wenn Benutzerkonten nicht von verschiedenen Personen verwendet werden, da nur so nachvollziehbar ist, wer wann auf welche Daten Zugriff genommen hat.
  • Die Vertraulichkeit der Passwörter als auch Passwortlänge, -komplexität sowie ein regelmäßiger Passwortwechsel sind so ebenfalls nicht gewährleistet: Bei einem Passwortwechsel müsste das Passwort den anderen Benutzern, die ebenfalls über diese Kennung, Zugang erhalten, mitgeteilt werden. Die Gefahr, dass Passwörter durch Dritte ausgespäht werden, ist hierbei sehr hoch. Insbesondere wenn die Passwörter aus pragmatischen Gründen notiert und z.B. per E-Mail weitergegeben werden. Zudem besteht die Gefahr, dass einfache Passwörter gewählt werden, da sie leichter mitteilbar und für diejenigen Benutzer, die das Passwort nicht selbst gewählt haben, besser zu merken sind oder aus Bequemlichkeit das Kennwort oft nicht zeitnah bzw. gar nicht mehr geändert wird oder Wiederholungen vergangener Passwörter verwendet werden. Hierbei ist die Gefahr, dass potentielle Angreifer durch Ausprobieren das Passwort leicht erraten, sehr hoch.
  • Bei einem ggf. erfolgten missbräuchlichem Einsatz von Zugangsdaten, die von mehreren Benutzern gleichzeitig genutzt werden können, kann niemals zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer nicht den festgestellten Missbrauch begangen hat, da die Kennung und auch das Passwort nicht eindeutig einem Benutzer zugeordnet werden können. Nicht-personalisierte Benutzerkonten werden in der Praxis daher bevorzugt von Unbefugten genutzt, um zu verschleiern, wer für ein entsprechendes Handeln verantwortlich ist.

Sabrina Kieselmann
Beraterin für Datenschutz

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